Atos bietet BSI zertifizierte Dienstleitungen für Kunden mit hohen
IT-Grundschutz Bedarf
Angefangen bei BSI-zertifizierten Endgeräten und einer geschützten Verzeichnisdienstverwaltung zur sicheren Administration der IT-Landschaft bis hin zur zentralen Bereitstellung einer skalierbaren, hochverfügbaren Data Center Umgebung mit den dazugehörigen Cybersecurity Services, Endpoints, Server-, Storage- und Netzwerkkomponenten sowie einem umfangreichen Applikationsbetrieb, bieten die Atos German Classified Services (AGCS) eine schutzbedarfsbezogene Private Cloud / Hybrid Cloud an. Durch das an die Kundenbedürfnisse anpassbare IT-Service Management nach ITIL, den optionalen Service Desk und Front-Office Services sowie der möglichen Anbindung an Cloud Service Provider, ist eine maßgeschneiderte Umgebung unter Berücksichtigung des zum Einsatz kommenden Business Continuity Management Systems investitionssicher realisierbar. Regulatorische Anforderungen (z. B. KRITIS, NIS-2, DORA) können im AGCS toolbasiert, gemäß dem Stand der Technik, abgebildet werden und dienen der Cyber-Resilienz und dem Schutz kritischer und ziviler Infrastrukturen. Die Mitigation von aktuellen Bedrohungen (bspw. DDoS, Ransomware) sowie die Möglichkeit zur Umsetzung von Anforderungen, welche im erhöhten Schutzbedarf oder in VS-NfD Umgebungen angesiedelt sind, bieten einen zusätzlichen Schutz vor Cyberkriminalität und schaffen im AGCS die Voraussetzungen für eine sichere und umfassende Digitalisierung Deutschlands.
Sind Sie NIS2?
Informieren Sie sich auf unserer Seite zu NIS2 und machen Sie den Test des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik!
Ist Ihr Unternehmen KRITIS?
1. Branche: Gehört Ihr Unternehmen zu einer der folgenden Sektoren?
– Energie |
– Wasser |
– Ernährung |
– Informationstechnik und Telekommunikation |
– Gesundheit |
– Finanz- und Versicherungswesen |
– Transport und Verkehr |
– Siedlungsabfallentsorgung |
Nein?
Ihr Unternehmen ist nicht KRITIS.
2. Versorgungsrelevanz: Versorgt Ihr Unternehmen einen signifikanten Teil der Bevölkerung oder andere kritischer Infrastrukturen?
Erfahren Sie mehr!
Sektor Energie
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
---|---|---|---|
1 |
Stromversorgung |
||
1.1 | Stromerzeugung | ||
1.1.1 | Erzeugungsanlage | Installierte Nettonennleistung (elektrisch oder direkt mit Wärmeauskopplung verbundene elektrische Wirkleistung bei Wärmenennleistung ohne Kondensationsanteil) in MW oder | 104 |
installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20. Mai 2020, Aktenzeichen BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
2 |
Gasversorgung |
||
2.1 | Gasförderung | ||
2.1.1 | Gasförderanlage | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
3 |
Kraftstoff- und Heizölversorgung |
||
3.1 | Erdölförderung und Produktenherstellung | ||
3.1.1 | Ölförderanlage | Gefördertes Erdöl in Tonnen/Jahr | 4 400 000 |
4 |
Fernwärmeversorgung |
||
4.1 | Erzeugung von Fernwärme | ||
4.1.1 | Heizwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
Auszug aus Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)
Anhang 1 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 2 Absatz 5 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Energie
Sektor Wasser
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
---|---|---|---|
1 |
Trinkwasserversorgung |
||
1.1 | Gewinnung | ||
1.1.1 | Gewinnungsanlage | Gewonnene Wassermenge in Millionen m³/Jahr | 22 |
2 |
Abwasserbeseitigung |
||
2.1 | Siedlungsentwässerung | ||
2.1.1 | Kanalisation | Angeschlossene Einwohner | 500 000 |
Auszug aus Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)
Anhang 2 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser
Sektor Ernährung
>Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
---|---|---|---|
1 |
Lebensmittelversorgung |
||
1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
1.2 | Lebensmittelhandel | ||
1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 |
Auszug aus Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)
Anhang 3 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
>Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
---|---|---|---|
1 |
Sprach- und Datenübertragung |
||
1.1 | Zugang | ||
1.1.1 | Zugangsnetz | Teilnehmeranschlüsse des Zugangsnetzes nach § 3 Nummer 58 TKG | 100 000 |
1.4 | Steuerung | ||
1.4.1 | DNS-Resolver | Anzahl der Vertragspartner des Zugangsnetzes, in dem der DNS-Resolver betrieben wird | 100 000 |
2 |
Datenspeicherung- und Verarbeitung |
||
2.1 | Housing | ||
2.1.1 | Rechenzentrum (Housing) | Vertraglich vereinbarte Leistung in MW | 3,5 |
Auszug aus Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV)
Anhang 4 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 5 Absatz 4 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Nein?
Ihr Unternehmen ist wahrscheinlich nicht KRITIS.
3. Versorgungsgröße: Überschreitet Ihr Unternehmen bestimmte Schwellenwerte bezüglich der Kapazität oder Anzahl der versorgten Einheiten?
Nein?
Ihr Unternehmen ist wahrscheinlich nicht KRITIS.
4. Rechtsvorgaben und Gesetze: Gibt es spezifische Gesetze, Verordnungen oder Regelungen, die Ihr Unternehmen als KRITIS einstufen?
Ja?
Ihr Unternehmen ist KRITIS.
5. Ausfallkonsequenzen: Würde ein Ausfall oder eine Störung Ihres Unternehmens zu gravierenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder wirtschaftlichen Stabilität führen?
Ja?
Ihr Unternehmen ist KRITIS.
Nein?
Ihr Unternehmen ist wahrscheinlich nicht KRITIS.
Benötigt Ihr Unternehmen IT-Grundschutz?
1. Existenz von IT-Systemen: Verfügt Ihr Unternehmen über IT-Systeme, die für den Betrieb oder die Erfüllung Ihrer Unternehmensziele notwendig sind?
Nein?
IT-Grundschutz ist nicht erforderlich“ to „IT-Grundschutz ist möglicherweise nicht erforderlich, dennoch können andere Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.
2. Kritikalität der Daten und Systeme: Verarbeitet Ihr Unternehmen sensible, personenbezogene oder geschäftskritische Daten? (Dazu gehören Kundendaten, Finanzinformationen, geistiges Eigentum, etc.)
Nein?
IT-Grundschutz ist möglicherweise nicht erforderlich, dennoch können andere Schutzmaßnahmen sinnvoll sein.
3. Gesetzliche und regulatorische Anforderungen: Gibt es gesetzliche oder regulatorische Vorgaben, die von Ihrem Unternehmen den Schutz der IT-Systeme fordern?
Beispiele: DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), Anforderungen von Aufsichtsbehörden, branchenspezifische Vorschriften.
Ja?
IT-Grundschutz ist erforderlich.
4. Schutzbedarf der IT-Systeme:
Verfügbarkeit
Wie kritisch ist die Verfügbarkeit der IT-Systeme für die Unternehmensprozesse?
Verfügbarkeitsausfall | Bedeutung | Schutzbedarf an Verfügbarkeit |
---|---|---|
Hoch | Ein Ausfall führt zu schwerwiegenden Betriebsstörungen (z.B. Produktionsausfall, finanzielle Verluste). | Hoch |
Mittel | Ein Ausfall führt zu moderaten Beeinträchtigungen (z.B. verzögerte Lieferungen, reduzierte Servicequalität). | Mittel |
Niedrig | Ein Ausfall hat geringe oder keine Auswirkungen auf den Betrieb. | Niedrig |
Vertraulichkeit
Wie sensibel sind die verarbeiteten Daten und Informationen?
Datensensibilität | Bedeutung | Schutzbedarf an Vertraulichkeit |
---|---|---|
Hoch | Ein Verlust oder eine unbefugte Offenlegung könnte zu erheblichen Schäden führen (z.B. Datenschutzverletzungen, Imageverlust). |
Hoch |
Mittel | Ein Verlust oder eine unbefugte Offenlegung könnte zu moderaten Schäden führen | Mittel |
Niedrig | Ein Verlust oder eine unbefugte Offenlegung hat geringe oder keine Auswirkungen. | Niedrig |
Integrität
Wie kritisch ist die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Systeme?
Verfügbarkeitsausfall | Bedeutung | Schutzbedarf an Intigrität |
---|---|---|
Hoch | Manipulationen könnten schwerwiegende Folgen haben (z.B. falsche Entscheidungen, rechtliche Konsequenzen). |
Hoch |
Mittel | Manipulationen könnten moderate Folgen haben (z.B. falsche Berichte, Verzögerungen). |
Mittel |
Niedrig | Manipulationen haben geringe oder keine Auswirkungen. | Niedrig |
5. Schutzbedarfskategorie bestimmen:
Hoch | Wenn ein hoher Schutzbedarf in einer der drei Kategorien (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität) besteht, sollten Sie einen hohen IT-Grundschutz in Betracht ziehen. |
Mittel | Wenn mittlerer Schutzbedarf in allen Kategorien besteht, kann ein mittlerer IT-Grundschutz ausreichen. |
Niedrig | Wenn geringer Schutzbedarf in allen Kategorien besteht, könnte ein geringer IT-Grundschutz genügen, jedoch sollten die Risiken weiterhin beobachtet werden. |