KRITIS Betreiber? Das müssen Sie wissen!
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland. Es schützt IT/OT-Infrastruktur des Landes vor Cyber-Bedrohungen, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Doch welche Unternehmen sind betroffen und welche Anforderungen kommen auf Sie zu?
Was gilt als kritische Infrastruktur (KRITIS)?
Einrichtungen, Anlagen oder Teile der Sektoren:
- Energie
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Transport und Verkehr
- Gesundheit
- Wasser
- Ernährung
- Finanz- und Versicherungswesen
- Abfallentsorgung
Ferner werden im Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 auch Unternehmen des besonderen öffentlichen Interesses avisiert.
Warum sollten Sie jetzt handeln?
Beratung – Analyse der Landschaft
Atos Sicherheitsberater analysieren die bestehende Landschaft anhand eines Risk Maturity Assessment auf Basis der Standards ISO/IEC 27001 und ISA/IEC 62443. Zusätzlich können Sie neben dem Assessment mit Strategieberatung und der Erstellung von individuellen Policies unterstützen. Bei der Durchführung all unserer Projekte berücksichtigen wir stets die gesetzlichen Anforderungen wie das IT-Sicherheitsgesetz 2.0.
Netzwerküberwachung – Intrusion Detection System
Am Anfang wird durch die vollständige Netzwerküberwachung eine Übersicht über Ihre Assets, deren Kommunikationsverbindungen und Vorgänge erlangt.
Darüber hinaus werden Cyberbedrohungen, Risiken und Anomalien innerhalb des Informations- und Operationsnetzwerks zuverlässig erkannt.
Endpoint-Security – Endpoint Detection & Response
Einfacher „Virenschutz“ greift zu kurz, die Angriffsmethoden sind weit entwickelt.
Eine Endpoint Detection & Response Lösung hilft moderne Angriffe zu erkennen und abzuwehren.
Security Monitoring – Managed Detection & Response
Der Betrieb von Detektionsplattformen, einem SIEM oder MDR-System, wird im Security Operation Center (SOC) erfolgen.
Durch das 24/7 Security Monitoring der Infrastruktur ist eine 360-Grad-Gefahrenabwehr möglich.
Behebung – Sicherheit gewährleisten
Durch gezieltes Handeln bei einem Sicherheitsvorfall kann die Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden.
Die Meldepflicht nach BSIG §8b Absatz 4 gegenüber dem BSI wird eingehalten.
Atos, als einer der führenden Cybersicherheitsexperten verfügt über das Know-How und die Lösungen, um Ihr Unternehmen auf die neuen Herausforderungen optimal vorzubereiten.
Profitieren auch Sie von diesem Know-how – wir beraten Sie gerne!
Atos – Ihr Partner für Cybersecurity
Atos ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Anbieter für die digitale Transformation mit rund 400 Cyber-Security Experten in Deutschland.
So profitieren Sie von unserer Expertise:
- Als zertifizierter Sicherheitsdienstleister ist Atos in der Lage, Sie zu allen Aspekten der Cyber-Sicherheit zu unterstützen
- Einhaltung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und anderer nationaler Regularien
- Verbesserung der Transparenz bezüglich Cybersicherheits-Bedrohungen
- Erhöhung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Infrastruktur-Komponenten
- Klar strukturierte Dokumentation des Sicherheitsstatus
- Gezieltes Eingreifen unserer Experten und Behebung von Sicherheitsvorfällen
- Zusätzlich: Einhaltung Ihrer kundenspezifischen Compliance-Anforderungen