Atos hat ein weltweites Netzwerk mit über 10.000 Test Analysten, in Deutschland stehen mehrere Competence Center mit spezialisierten Arbeitskräften zur Verfügung. Unsere Barrierefreiheitstests werden mithilfe vielfältiger Tools (wie Braillezeile, Screenreader, -magnifier, Bookmarklet) und betroffenen Nutzern durchgeführt. Damit helfen wir Organisationen bei der Bewertung bestehender Websites, Dienste und Anwendungen anhand bestehender Standards und Gesetze (z. B. „Web Content Accessibility Guidelines“ WCAG 2.1, europäischer Standard EN301549, BITV 2.0 auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetz BGG).
Digitale Inklusion bei Atos – Nicht nur reden, sondern auch handeln
Die Belegschaft bei Atos versteht sich grundsätzlich als gleichberechtigt – Alle gehören dazu und Niemand wird ausgeschlossen. Das betrifft auch unsere intern genutzten Anwendungen.Alle bei Atos intern eingesetzten Anwendungen und Lösungen wie z.B., Tools zur Buchung von Reisen, Online Trainingsplattform, Konferenz-Tools und weitere, sollen von allen Anwender:innen gleichermaßen genutzt werden können.
Das ist nicht nur ein ethischer Grundsatz, der auf dem Papier gut aussieht. Dies bedeutet, dass jede neue Anwendung die bei uns eingesetzt werden soll, von unserem Testteam auf digitale Barrierefreiheit überprüft wird. Dabei stehen die Fragen, welches User Interface das vorgestellte Produkt hat und ob die Anwendung mit assistiven Technologien bedienbar ist, im Vordergrund. Wir überprüfen also, ob und wie der Hersteller die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sichergestellt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Eigenentwicklung oder eine eingekaufte Anwendung handelt.
So ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter:innen bei Atos die Anwendung wahrnehmen, verstehen, navigieren oder nutzen können. Davon profitieren letztlich alle, da so auch ganz nebenbei die User Experience gleich mit verbessert wird. Der Vorteil liegt somit im maximalen Nutzen der Lösungen für alle Anwender:innen.
Damit stellen die Themen Digitale Inklusion und Barrierefreiheit keine Besonderheit dar, sondern sind gelebte Teilhabe am Arbeitsleben bei Atos.
Barrierefreiheit im Entwicklungs- und Testprozess
Barrierefreiheit sollte in allen Phasen des Softwareentwicklungsprozesses berücksichtigt werden, beginnend in der Anforderungserhebung, der Design-, Entwicklungs- bis hin zur Testphase. Wir unterstützten unsere Projektpartner und Kunden durch einen Beratungsprozess, welcher dem Reifegrad der Anwendung angepasst wird.
So testen wir
Dem tatsächlichen Testen der Barrierefreiheit einer Website oder digitalen Anwendung geht die Definition des Evaluierungsumfanges, die Erkundung des Testgegenstandes, sowie die Auswahl repräsentativer Beispiele voraus.
Die Überprüfung dieser ausgewählten Beispiele wird anhand der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV2.0) durchgeführt. Die BITV2.0 beinhaltet einen umfangreichen Kriterienkatalog, um die Aspekte der Barrierefreiheit zu bewerten.
Die Verwendung automatisierter Werkzeuge wie Google Lighthouse oder axe DevTool liefern einen ersten Überblick über mögliche Defizite der barrierefreien Umsetzung. Sie bieten Anhaltspunkte, die durch manuelles und erfahrungsbasiertes Testen tiefergehend bewertet werden.
Wir binden betroffene Nutzer beim Testing ein, um aus deren Perspektive die Barrierefreiheitsprobleme aufzudecken. Viele dieser Nutzer setzten assistive Technologien ein, wie zum Beispiel einen Screenreader, oder eine Bildschirmlupe.
Die Ergebnisse werden dokumentiert und mit dem Projektpartnern für die Umsetzungsphase priorisiert.
So engagieren wir uns
Gremien, Arbeitskreise
- Leitung des German UPA Arbeitskreises für Barrierefreiheit
- Mitglied in den Gremien IAAP DACH
- Mitglied der bitkom
- Eingeladene Experten für W3C
- Global Accessibility Awareness Day – GAAD
- und viele weitere
Unsere Kunden mit Fokus auf die Umsetzung der Barrierefreiheit
Durch die geltende Gesetzgebung ist der Bereich der öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, seine Produkte und Informationen barrierefrei anzubieten. Hier liegt momentan unser Kundenschwerpunkt:
- Bundesbehörden und Verwaltungen
- Behördennahe Unternehmen der deutschen Mobilität (Schiene/Straße/Luft)
Die gesetzlichen Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 sehen unter anderem vor, dass Computer, Tablets, Geldautomaten, Check-in-Automaten und vieles mehr, barrierefrei anzubieten ist.
Kontakt
Markus Specker leitet das Team für Accessibility & UX Test in Deutschland. Er betreut Kunden mit Fokus auf Barrierefreiheit und bringt seine langjährige Erfahrung im Bereich User Experience gewinnbringend ein.
„Unser Team besteht aus erfahrenen TesterInnen für Barrierefreiheit und TesterInnen mit Einschränkung. Dies ist eine ideale Kombination für unsere Kunden.“